Bis zu 80 % Zuschuss auf Ihre Beratungskosten: Mit der BAFA-Förderung des unternehmerischen Know-hows entwickeln kleine und mittlere Unternehmen Strategie, Prozesse und Digitalisierung gezielt weiter.
Eine individuelle Unternehmensberatung hilft gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen dabei, ihre Ziele zu erreichen und sich weiterzuentwickeln. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert deshalb Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – in allen Bereichen der Unternehmensführung.
maximaler Fördersatz für Ihre Beratungskosten
maximaler Zuschuss je geförderter Beratung
geförderte Beratungen pro Unternehmen
geförderte Beratungen pro Jahr
Der Fördersatz variiert je nach Standort Ihres Unternehmens. Gefördert wird ein fester Anteil Ihrer Beratungskosten – bis zu einem maximalen Zuschuss je Beratung.
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg und ohne Region Trier), Land Berlin und Region Leipzig
Neue Bundesländer (ohne Land Berlin und ohne Region Leipzig), Region Lüneburg und Region Trier
Die BAFA-Förderung kann für alle Bereiche der Unternehmensführung beantragt werden, zum Beispiel für:
Geschäftsmodell schärfen, neue Potenziale erkennen und Innovationen wie KI-Lösungen gezielt erschließen.
Kunden gezielt gewinnen, Vertriebsprozesse strukturieren und die Marktposition stärken.
Abläufe analysieren, Engpässe beseitigen und Prozesse effizient und digital gestalten.
Strukturen, Führung und Zusammenarbeit zukunftsfähig aufstellen.
Kennzahlen, Planung und Steuerung auf ein solides Fundament stellen.
Um die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung zu erhalten, müssen Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigten.
Ihr Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland.
Sie verfolgen mit der Beratung ein bestimmtes Ziel – zum Beispiel mehr Effizienz, zufriedenere Kunden oder eine stärkere Marktposition.
Die Beratungsleistung wird bei einem autorisierten Berater in Auftrag gegeben. Die Autorisierung vergibt das BAFA.
Gemeinsam klären wir Ihren konkreten Beratungsbedarf und prüfen, ob Ihr Unternehmen die Fördervoraussetzungen erfüllt.
Wir senden Ihnen alle notwendigen Informationen für die Beantragung. Wichtig: Der Zeitpunkt der Antragstellung ist ausschlaggebend für die Förderung.
Wir setzen die geförderte Beratung ziel- und ergebnisorientiert mit Ihnen um – von der Analyse bis zu konkreten Maßnahmen.
Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie den Zuschuss von 50 % bzw. 80 % der förderfähigen Beratungskosten.
Wir begleiten Sie durch die Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen – von der ersten Prüfung bis zur Umsetzung.
Sie haben weitere Fragen? Dann nutzen Sie jetzt unsere kostenfreie Erstberatung.
Der Fördersatz variiert je nach Standort des Unternehmens: In den alten Bundesländern (ohne Region Lüneburg und Region Trier), im Land Berlin und in der Region Leipzig werden 50 % der Beratungskosten gefördert, maximal 1.750 Euro. In den neuen Bundesländern (ohne Land Berlin und Region Leipzig), in der Region Lüneburg und in der Region Trier sind es 80 %, maximal 2.800 Euro.
Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Pro Unternehmen sind maximal fünf Beratungen förderfähig, pro Jahr können maximal zwei Beratungen gefördert werden.
Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung kann für alle Bereiche der Unternehmensführung beantragt werden, zum Beispiel für Strategie und Innovation, Marketing und Vertrieb, Produktion und Logistik, Personal und Organisation sowie Finanzen und Controlling.
Ihr Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten sein und seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben. Außerdem benötigen Sie einen konkreten Beratungsbedarf und beauftragen die Beratung bei einem autorisierten Berater.
Im Rahmen der BAFA-Förderung für Unternehmensberatung dürfen nur autorisierte Beraterinnen und Berater beraten. Sie weisen ihre Qualifikation und Erfahrung nach, damit Unternehmen professionell und mit der notwendigen Fachkompetenz beraten werden.
Kontaktieren Sie uns – wir senden Ihnen alle notwendigen Informationen für die Beantragung der Förderung. Beachten Sie: Der Zeitpunkt der Antragstellung ist ausschlaggebend für die Förderung.
Informieren Sie sich jetzt unverbindlich über die BAFA-Beratungsförderung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.